Sie haben das Recht zu schweigen. Henryk M. Broders Sparring-Arena
19.03.2011 18:45 +Feedback
Auch der Vorsitzende Richter der 4. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts, Christoph Hefter, nimmt die Frage sehr ernst. Er werde, sagt er, nachdem er die Verhandlung zehn Minuten nach elf Uhr eröffnet hat, diese um viertel vor eins unterbrechen, „damit Herr Gäfgen eine warme Mahlzeit zu sich nehmen kann“. Das Murren, das daraufhin im Zuhörerraum laut wird, beantwortet der Richter mit einem Hinweis auf sein Hausrecht. Dann wendet er sich dem Kläger zu. „Herr Gäfgen, Sie machen geltend, dass Sie im Rahmen der Festnahme übermäßig angegangen worden sind. Schildern Sie, wie es damals war.“ http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article12885903/Das-tote-Kind-und-ein-traumatisierter-Moerder.html
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