Sie haben das Recht zu schweigen. Henryk M. Broders Sparring-Arena
14.11.2006 11:59 +Feedback
Die Kopftuchfrage ist noch nicht gelöst, da taucht schon das nächste Problem auf. Darf eine Muslima einem fremden Mann die Hand geben? In Holland ist ein Streit ums Händeschütteln ausgebrochen. Aus der Aargauer Zeitung vom 13.11.06:
Nach dem Kopftuchstreit kommt nun in den Niederlanden der Streit ums Händeschütteln. Die Auseinandersetzung spielt am Vader Rijn College in Utrecht. An dieser Schule unterrichtet auch eine muslimische Lehrerin. Bisher ohne Probleme. Doch seit ihrer Rückkehr aus den Ferien, die sie in ihrem islamischen Heimatland verbracht hatte, weigert sich die Lehrerin plötzlich, Männern zur Begrüssung oder zum Abschied die Hand zu geben. Sie könne das mit ihrem Glauben nicht mehr vereinbaren, behauptet sie. Der Koran verbiete ihr, Männern die Hand zu geben. Schuldirektor Bart Engbers hat die Lehrerin daraufhin vom Dienst suspendiert. Diese akzeptierte ihre Suspendierung nicht und wandte sich an die «Kommission zur Gleichbehandlung» (CGB). Und die urteilte, es sei das gute Recht der muslimischen Lehrerin, das Schütteln von Männerhänden zu verweigern.
Engbers kann die Entscheidung nicht fassen. «Mir scheint, dort hat man den Kontakt zur Realität verloren», sagt er zum Entscheid der CGB. Schützenhilfe bekommt er von der Ministerin für Ausländerfragen und Integration, Rita Verdonk. Sie prüft, ob sie die CGB abschaffen kann, weil die Kommission zu «solch absurden Einschätzungen gelangt», die im Übrigen nicht bindend sind. Das Händeschütteln gehöre nun einmal zu den üblichen Umgangsformen zwischen Menschen in den Niederlanden. Dem könnten sich auch Muslime nicht entziehen, meint die Ministerin.
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